AKUPUNKTUR UND OHRAKUPUNKTUR

 

Die Akupunktur bietet eine Ergänzung zur medizinischen Tätigkeit als Allgemeinmediziner.

Bereits im Jahre 1986 wurde vom Obersten Österreichischen Sanitätsrat eine Liste für die zu dieser Zeit wissenschaftlich belegten Anwendungsgebiete erstellt. Exemplarisch kann hier beispielsweise die Therapie von Schmerzen jeglicher Art genannt werden.

Bei Interesse kann ich Sie gerne über die vielen Anwendungs- und Einsatzmöglichkeiten der Körperakupunktur im Detail informieren.

Die Zusammenstellung einer für die jeweiligen Beschwerden optimalen Therapie ist erst nach einem ausführlichen Gespräch mit der bzw. mit dem Betroffenen möglich. In der Regel sind mehrere Therapiesitzungen in einem ein- bis zweiwöchentlichen Intervall erforderlich.

Ergänzend zur Körperakupunktur kann außerdem noch die Ohrakupunktur angewandt werden. Auch für diese Ergänzung zur ärztlichen Tätigkeit gibt es eine Reihe von Anwendungsgebieten so auch beispielsweise in der Schmerztherapie.

Bei Personen die Angst vor Nadeln haben, kann ich durch einen medizinischen Softlaser Akupunkturpunkte aktivieren bzw. therapieren, ohne dass auch nur eine einzige Nadel zur Anwendung kommt. Natürlich bietet sich diese Art der Akupunktur, die ja im eigentlich Sinne keine Akupunktur mehr ist (acus bedeutet Nadel, pungere bedeutet stechen) auch bestens zur Therapie von Kindern an.

 

Ziel im Rahmen der ÖÄK Diplomrichtlinien

Die Frage, inwieweit die Akupunktur als wissenschaftlich anerkannte Heilmethode angesehen werden kann, beantwortete der Oberste Sanitätsrat prinzipiell positiv. Insbesondere gilt die Wirksamkeit der Akupunktur auf dem Gebiet der Analgesie als objektiv dokumentiert. Weiters kann diese Heilmethode auch beschränkt auf eine besonders angeführte Gruppe von Erkrankungen der Knochen, Gelenke und Weichteile – dem rheumatischen Formenkreis im weitesten Sinn entsprechend – als wissenschaftlich anerkannt bezeichnet werden. Es ist Wert darauf zu legen, dass die Akupunktur nur von entsprechend ausgebildeten Ärzten angewendet wird. Es besteht Übereinstimmung, dass vor Anwendung der Akupunktur eine Diagnose nach den Regeln der modernen Medizin zu erstellen ist. Dann erst ist zu entscheiden, ob eine der Methoden der modernen Medizin oder zusätzlich, beziehungsweise in Einzelfällen allein, Akupunktur angezeigt ist. Nur Ärztinnen und Ärzte können daher befähigt sein, fachlich abgesicherte Akupunktur auszuüben.